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1315. April 8. Bei Ujasd (Ujest).

sexto id. Apr.

Heinrich, Bischof von Breslau, entscheidet unter Beirathe der Breslauer Kanoniker, der Herren Fridmann von Provin (Profen), bischöflichen Kanzlers von Breslau, und des Magister Arnold, Archidiakons von Glogau, in der Streitsache zwischen Bruder Andreas, Prior der Dominikaner, und der andern Brüder von Ratibor einer- und dem Herren Gyseler, Pfarrer daselbst andererseits, betreffend die angeblichen Eingriffe der Ersteren in die Parochialrechte des Letzteren schiedsrichterlich dahin, dass die Ersteren fernerhin keinerlei Zehnten zum Schaden Ratiborer Kirchen oder sonst Jemands okkupiren oder wegnehmen sollen, da sie ihrer Ordensregel nach Zehnten nur dann besitzen sollen, wenn ihnen durch Jemanden von der Geistlichkeit ein Theil von Zehnten als Almosen gewährt wird, noch auch im Widerspruche mit den Canones Jemandem ausser ihren Brüdern und Dienern die letzte Oelung oder sonstige Sakramente spenden. Desgleichen soll es denselben streng verboten sein, Jemanden dazu anzulocken sich eine Grabstelle bei ihnen oder in ihrer Kirche auszubedingen, wenngleich es jedem Parochialen freisteht, einen derartigen Entschluss aus eignem Antriebe zu fassen, in welchem Falle jedoch dem Pfarrer von Ratibor ein kanonischer Antheil vorbehalten bliebe, ohne dass jedoch hier wegen früherer Fälle von dem Pfarrer nachträglich Ansprüche erhoben werden sollen ausser bei nachweislich dem Pfarrer entzogenen Zehnten. Die Schiedsrichter erklären auch die dem Vernehmen nach bisher in Ratibor geübte Sitte, Kleriker und Schüler auch gegen ihren Willen zur Ueberführung von Leichen aus der Stadt zum Begräbniss bei den Dominikanern laicali potencia anzuhalten für unzulässig, da solche Sitte weder in der Stadt Breslau noch in der Breslau er Diöcese, noch in der polnischen Kirchenprovinz Brauch sei. Diese Entscheidungen erfolgen bei Strafe der Exkommunikatition und des Interdiktes.

Z.: die Bresl. Kanoniker die Herrn Heinrich v. Borucice, gm. Lubsza, pow. Brzeg - Baruthe, Gem. Leubusch, Kr. Brieg. Bresl. Dompropst, Fridmann Kanzler und (Arnold) Archidiakon, Heinrich v. Wirbna, ferner Bruder Heinrich v. Heinrichau, Mag. Jesko v. Strehlen, Heydenricus Pfarrer v. Ziegenhals und Nikolaus v. Rychenstadt bischöfl. Kapläne und Notare. Bei dem Kompromisse waren anwesend: die Herren Kanoniker der Schlosskapelle v. Ratibor, die Pfarrer Godin, Nikolaus vom heil. Nikolaus (Hospital z. heil. Nikol.), Adam v. Lytz (wahrscheinl. Lissek bei Ratibor), Arnold v. Grenwicz (Kranowitz, dessen Pfarrer Arnold auch sonst um diese Zeit urkundl. erscheint), Nikolaus v. Godow.


Der Abdruck Wattenbachs in Cod. dipl. Siles. II, 124 hat sich an einigen Stellen durch den Vergleich mit dem Originale in dem Archive der kath. Pfarrkirche zu Ratibor, von dessen Siegel nur noch der Pergamentstreifen erhalten ist, verbessern lassen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.